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Stand Mai 2022

Platzregeln des GCM

  1. Es gelten die Spielregeln des DGV.
  2. „AUS“ (Regel18-2) wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Die Straße zum Clubhaus, sowie die Kreisstraße sind aus. Während des Spiels von Loch Nummer 11 ist die entgegenkommende Bahn 12 aus. Die Grenze wird durch weiße Pfähle (Rückseitig grüne Pfähle) gekennzeichnet. Beim Spielen von Bahn 12 sind diese Pfähle unbewegliche Hemmnisse. Während des Spiels von Loch Nummer 12 ist die entgegenkommende Bahn 13&14 aus. Die Grenze wird durch weiße Pfähle (Rückseitig grüne Pfähle) gekennzeichnet. Beim Spielen von Bahn 13&14 sind diese Pfähle unbewegliche Hemmnisse.
  3. Penalty Areas (Regel 17) Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche.
  4. Spielverbotszonen (Regel 2.4) wird durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone darf der Ball nicht gespielt werden wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren. Liegt die Spielverbotszone im Aus, der Ball aber auf dem Platz außerhalb einer Spielverbotszone und der beabsichtigte Stand oder Schwung des Spielers ist durch etwas in der Spielverbotszone behindert, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f (2) in Anspruch nehmen. Spielverbotszonen sind als besonders schützenswerte Bereiche des Golfplatzes zu verstehen. Es gilt ein Betretungsverbot. Das Betreten einer Spielverbotszone kann mit Disqualifikation/Platzverweis geahndet werden.
  5. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1) Boden in Ausbesserung: Jede Fläche, die durch weiße Markierungen und/ oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Frisch verlegte Soden und mit Kies verfüllte Drainagegräben. Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
  6. Unbewegliche Hemmnisse sind u. a. mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen, sowie an die Oberfläche durchgedrungene Baumwurzeln an Bahn 14 & 15 rechts (Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist), ebenso die Zäune an den Bahnen 11/15/17
  7. Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6) Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben. Der Spieler hat sicherzustellen, die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) zu kennen. Die Richtlinien für zügiges Spiel werden strikt durchgesetzt.
  8. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2) Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung. Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Verhaltensvorschriften Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen.
  9. Ball nicht gefunden oder im Aus (diese Regel gilt NICHT bei Wettspielen) Wurde der Ball eines Spielers nicht gefunden oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass er im Aus ist, darf der Spieler wie folgt verfahren, anstelle mit Schlag und Distanzverlust zu verfahren. Der Spieler darf mit zwei Strafschlägen Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in diesem Erleichterungsbereich droppt (siehe Regel 14.3).
  10. Ist es nicht sicher, ob ein Ball in dem Wasserhindernis an Bahn 11/13/18 ist oder darin verloren ist, so darf der Spieler einen anderen Ball provisorisch nach jeder der anwendbaren Wahlmöglichkeiten von Regel 26-1 spielen. Wird der ursprüngliche Ball außerhalb des Wasserhindernisses gefunden, so muss der Spieler das Spiel mit ihm fortsetzen. Wird der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis gefunden, so darf der Spieler entweder den ursprünglichen Ball spielen wie er liegt oder das Spiel mit dem provisorisch nach Regel 26-1 gespielten Ball fortsetzen. Wird der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der drei Minuten Suchfrist gefunden oder identifiziert, muss der Spieler das Spiel mit dem provisorischen gespielten Ball fortsetzen
  11. Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt. Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation
  12. UNTERBRECHUNG DES SPIELS/WIEDERAUFNAHME DES SPIELS Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch Einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b. Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

Hinweise

  • Zum Abschlag 1 darf nur über die Brücke gegangen werden.
  • Entfernungsmarkierungen – Sprinklerdeckel bzw. farbige Marker – jeweils bis Grünanfang: 200m – weiss; 150m – gelb; 100m – rot
  • Die Bahnen 15 und 17 kreuzt ein öffentlicher Weg. Achtung!
  • Bitte die Glocke am Übergang 12 betätigen.
  • Bitte an Bahn 17 die Ampelanlage betätigen.
  • Bei abirrenden Bällen immer mit FORE warnen.